Impressum
Betriebshauptsitz
Krankenfahrdienst Plan B e.K.
Kenan Yigit
Trierer Str. 380
52078 Aachen
Telefon: 0241 / 955 99 222
Fax: 0241 / 98 90 70 40
E-Mail-Adresse: info@fahrdienst-planb.de
Niederlassung
Krankenfahrdienst Plan B e.K.
Bahnhofstraße 7
52159 Roetgen
Telefon: (folgt in kürze)
Fax: (folgt in kürze)
E-Mail-Adresse: info@fahrdienst-planb.de
Geschäftsführer: K. Yigit
Firmensitz / Registergericht: HRA 8967 | Aachen
USID: DE307475461
Inhaltlich verantwortlich: K. Yigit
AGB – Die ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma Krankenfahrdienst Plan B e.K. in Aachen
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Krankenfahrdienst Plan B e.K. und den Kunden der von Krankenfahrdienst Plan B e.K. angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben Vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist zudem in den Fahrzeugen von Krankenfahrdienst Plan B e.K. zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Krankenfahrdienst Plan B e.K. sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein. Bei einem Missbrauch der Buchungen oder in jeglicher Form, wird eine Strafanzeige mit Verfolgung gestellt. Aus organisatorischen Gründen können die vergünstigten Fahrpreise für Terminfahrten nicht zum sofortigen genutzt werden. Der Kunde hat kein Anspruch darauf, zu den vergünstigten Preisen sofort bedient zu werden. Diese müssen durch den Kunden mindestens 4 Stunden vor Fahrt Antritt bei dem Krankenfahrdienst Plan B e.K. reserviert werden. Krankenfahrdienst Plan B e.K. behält sich vor, eingehende Bestellungen ggf. an entsprechende Unternehmen weiter zu leiten. (Taxi & Mietwagenunternehmen und Krankenfahrdienste).
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
Krankenfahrdienst Plan B e.K. ist täglich erreichbar bis 22:00 Uhr um Fahraufträge mündlich sowie fernmündlich und zur jederzeit nach Absprache, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen anzunehmen, die Sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Aus organisatorischen Gründen ist bei, sitzenden Rollstuhlbeförderungen nicht zu jeder Zeit eine sofortige Bedienung möglich, diese Fahrten sind im Voraus zu reservieren. Bei Bestellung am selben Tag kann es zu nicht kalkulierbaren/vorhersehbaren Wartezeiten kommen, dadurch entstehende Schäden werden nicht von dem Krankenfahrdienst Plan B e.K. übernommen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn die Fa. Krankenfahrdienst Plan B e.K. entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich der Krankenfahrdienst Plan B e.K. den Rücktritt vor. Für Terminfahrten zum Flughafen / Bahnhof oder Abholungen, müssen folgende Angaben mitgeteilt werden: Einrichtung-/Firmen- Name, Anschrift, Ansprechpartner (bestellende Person), Rückrufnummer Ansprechpartner, Wohnbereich/Abteilung, Zahlungsmittel (Kreditkarte oder Rechnung), Kostenträger Krankenkassen/Pflegekassen/Rechnungsempfänger (nur bei Rechnung), Rechnungsstelle (nur bei Rechnung) Angaben zur Person (Fahrgast, Patient, Bewohner), Titel, Name, Rückrufnummer (Fahrgast, Patient, Bewohner), Startadresse (Arztpraxis, Einrichtung, Flughafen/Hotel o. ä), Zieladresse (Arztpraxis, Einrichtung, Flughafen/Hotel o. ä), Name der Praxis / Name der Einrichtung / des Krankenhauses / Fluggesellschaft, Flugnummer, Anreiseland, Tag, Datum, Uhrzeit, Personenanzahl. Bei Fahrplanänderungen muss der Krankenfahrdienst Plan B e.K. durch den Kunden rechtzeitig (3 Stunden vor Fahrtantritt) zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für die entstehenden Schäden. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Abholzeit/Ankunft, es sei denn der Kunde teilt die geänderte Abholzeit/Ankunftszeit rechtzeitig (3 Stunden vor Fahrtantritt) mit. Stornierungen bzw. das Abbestellen eines Auftrages, ist spätestens 3 Stunden vor dem Abholtermin mit zu teilen. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich, telefonisch (oder den oben genannten bestell Möglichkeiten) bestätigten Fahrttermin durch den Kunden zurückgenommen, vorausgesetzt das Einhalten der 3 Stunden Frist wurde versäumt, fallen folgende Anfahrts- / Stornogebühren an, 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes. Krankenfahrdienst Plan B e.K. behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die oben stehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
§ 3 Preise
Alle Preisangaben verstehen sich, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Zuschläge/Spesen und möglicher Verkehrswegen Nutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch den Krankenfahrdienst Plan B e.K. festgelegten aktuellen Preisangaben, alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren. Aktuelle Preise können zu Geschäftszeiten jederzeit vor Ort am Betriebssitz oder telefonisch in Erfahrung gebracht werden. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als zwei Wochen liegen Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Krankenfahrdienst Plan B e.K. berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt. An Son- & Feiertagen fallen zu unseren Preisen ein Aufschlag von 30% an. Krankenfahrdienst Plan B e.K. unterliegt mit seinen Mietwagen nicht in der Beförderungspflicht (Mietwagenordnung nach PBefG § 49, der Stadt Aachen). Die Fahrpreise mit dem Mietwagen können individuell vereinbart werden, (freie Preisgestaltung). Angefangene Kilometer werden stets aufgerundet (Beispiel 4,1 Km = 5 Km). Bei Wartezeiten oder sonstige zeitliche Aufwendungen und bei Pauschalbeträgen werden für je Stunde 60,00,- EUR berechnet Bei einer Sachbeförderung wird nach Größe ein Zusatzbetrag (individuell) berechnet. Die Wartezeiten werden jeweils auf einer viertel Stunde aufgerundet, (z. B. 22 min Wartezeit = 30 min werden berechnet). Bei Abholungen von Flughäfen werden pauschal 10,00,- EUR Parkgebühren berechnet, darüber hinaus entstehende Kosten wie Wartezeiten werden dem Kunden zu Lasten berechnet. Das beauftragte Fahrpersonal wird nach einer Wartezeit von 30 Minuten, maximal weitere 60 Minuten auf Kosten des Kunden warten. Darüberhinausgehende Wartezeiten bedürfen der Zusage, (vom Beauftragten oder Kunde selbst) Sollte nach Ablauf der 90 Minuten kein Kontakt zum Fahrgast aufgenommen werden können, tritt der Beauftragte Fahrpersonal die Rückfahrt an. Die Leistung gilt somit durch den Krankenfahrdienst Plan B e.K. als erbracht und die daraus entstehenden Kosten wie Park- und Wartezeit sowie die Rückfahrt werden zur Zahlung fällig. Kreditkartenzahlung ist nur möglich ab einem Betrag von 10, 00,-EUR, das Fahrpersonal ist berechtigt 5% des Gesamtbetrages als Kartenzahlungsgebühr zu berechnen, jedoch mindestens 2,50,- EUR.
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführte Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden, dass gilt auch bei extreme Verschmutzungen. (Erbrechen; Kaugummi; Hundekot; Getränke usw.).
Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist dem Krankenfahrdienst Plan B e.K. freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und vor Fahrtantritt hinzuweisen. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Krankenfahrdienst Plan B e.K. natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ausdrücklich untersagt. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Krankenfahrdienst Plan B e.K. dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen Kuriergut wird von Krankenfahrdienst Plan B e.K. in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist die Fa. Krankenfahrdienst Plan B e.K. direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Im Falle vom Kundenwunsch, seine Ware in den Räumlichkeiten des Krankenfahrdienst Plan B e.K. zu lagern/bereit zu halten um diese mit Abruf seinen eigenen Kunden zukommen/liefern zu lassen entstehen individuelle Mehrkosten zzgl. zu den eigentlichen Transportkosten.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung innerhalb von 14 Tagen für Privatpersonen und innerhalb von 30 Tagen für gewerbliche Kunden oder anderslautende Kostenträger nach Rechnungserhalt fällig. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der offene Betrag ist innerhalb von 14 Werktagen zu begleichen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Krankenfahrdienst Plan B e.K. über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden für die Zahlungserinnerung 3,00,-; die erste und zweite Mahnung jeweils 5,00,- EUR, Mahngebühr berechnet. Liegt der Kunde nach der zweiten Mahnung immer noch im Verzug, wird eine Strafanzeige wegen Erschleichung einer Fahrt mit Mietwagen §49, durch den Krankenfahrdienst Plan B e.K. gestellt. Ist ein höherer Verzugsschaden entstanden, ist Krankenfahrdienst Plan B e.K. berechtigt auch diesen geltend zu machen. Wenn die beförderte Person Zahlungsunfähig ist oder die Zahlung von alleine nicht in Auftrag geben kann, gilt der Auftraggeber immer als zahlungspflichtige Person.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß Auch Lackbeschädigungen der transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung nach Einsicht durch den Krankenfahrdienst Plan B e.K. gegengezeichnet wurde. Für den Inhalt ist nur der Kunde oder der Beauftragte verantwortlich. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss gestattet wurde. Krankenfahrdienst Plan B e.K. haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen Krankenfahrdienst Plan B e.K. und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten Der Krankenfahrdienst Plan B e.K. haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden Die Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch verursacht wird Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen am Eigentum von Krankenfahrdienst Plan B e.K. oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Krankenfahrdienst Plan B e.K. neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen. Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechts verstoße überprüft rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
§ 7 Datenschutz
Krankenfahrdienst Plan B e.K. erhebt, verarbeitet und nutzt Betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist Stadt Aachen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stadt Aachen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung ist durch den Inhaber und Geschäftsführer des Krankenfahrdienst Plan B e.K. bearbeitet worden Zwecks Schutz, Sicherheit und eventuellen Missbrauchs.
Stand 01.02.2020
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