Voraussetzungen zur Übernahme von Fahrtkosten des Krankenfahrdienst Plan B

Damit die anfallenden Kosten durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Krankenfahrdienst Plan B e.K. für durch Ihre Krankenkasse übernommen werden können, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Eine der folgenden Voraussetzung muss erfüllt werden:

  • Behindertenausweis mit beispielsweise den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“
  • Pflegegrad 3 oder höher

Einige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtige Fahrten. Diese sind beispielsweise Fahrten zu stationären Behandlungen, zu vor- oder nachstationären Behandlungen oder  beispielsweise Fahrten zu Hospizen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, Kontakt zu uns aufzunehmen und jeden Fall individuell durch uns prüfen zu lassen. 

Mit unserer Expertise beraten wir Sie gerne und Unterstützen Sie auch bei der Abklärung Ihrer individuellen Situation. 

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Erfahrenes Personal

Unser erfahrenes Personal steht Ihnen zur Verfügung. Von der Kontaktaufnahme bis zu Ihrem Ziel.

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Beständiges Team

Unser Team fühlt sich wohl. Das geben wir an Sie weiter. Wir versuchen Sie, immer durch das gleiche Team betreuen zu lassen.

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Flexible Terminierung

Ihre Wünsche kennen keine zeitliche Begrenzung! Warum sollten wir eine kennen?

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Qualifizierte Fahrer

Unsere Fahrer werden regelmäßig geschult. Neben den Sprachkenntnissen wissen unsere Fahrer genau, worauf es ankommt.

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Moderner Fuhrpark

Unsere Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt, gewartet und desinfiziert. Für uns mehr als eine Selbstverständlichkeit.

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Volle Kostentransparenz

Keine versteckten Kosten. Alle Kosten werden klar kommuniziert und sind transparent dargestellt. 

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